EU AI Act für Kommunen: Die Risikoklassen einfach erklärt

Darf eine Behörde überhaupt KI einsetzen? Ja – der EU AI Act verbietet KI nicht, er sortiert sie nach Risiko. Was die vier Risikoklassen bedeuten und welche Pflichten Ihre Verwaltung jetzt konkret hat.

Tobias BitzenbauerTobias Bitzenbauer8 Min. Lesezeit
Illustration einer vierstufigen Pyramide zu den Risikoklassen des EU AI Act: zahlreiche Alltags-Apps unten, ein Schutzschild, ein Schloss und ein Verbotssymbol für wenige verbotene Anwendungen oben.

Kaum ein Thema sorgt in Verwaltungen für so viel Zurückhaltung wie die Rechtslage: „Dürfen wir als Behörde überhaupt KI einsetzen?" Die kurze Antwort lautet: Ja. Die europäische KI-Verordnung, meist EU AI Act genannt, ist kein Verbotsgesetz. Sie regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausdrücklich auch für Behörden und folgt dabei einer einfachen Logik: Je größer das mögliche Risiko einer KI-Anwendung für Menschen und ihre Rechte, desto strenger die Regeln.

Wer diese Logik einmal verstanden hat, verliert die Scheu und erkennt vor allem schnell, dass die allermeisten kommunalen KI-Anwendungen in die unteren, unproblematischen Risikoklassen fallen. Dieser Artikel erklärt das System in verständlicher Sprache. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die Landkarte, mit der Sie jedes KI-Vorhaben grob einordnen können.

Worum es beim AI Act geht

Der AI Act ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Er ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird seitdem stufenweise wirksam. Sein Ziel: Grundrechte schützen, ohne Innovation abzuwürgen. Statt KI pauschal zu erlauben oder zu verbieten, teilt er Anwendungen in vier Risikoklassen ein – vom Spam-Filter bis zum Social-Scoring-System gelten jeweils andere Pflichten.

Wichtig für das Verständnis sind außerdem die Rollen, die das Gesetz unterscheidet:

  • Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen auf den Markt bringt – also z. B. der Software-Hersteller.
  • Betreiber ist, wer ein KI-System im eigenen Wirkungskreis einsetzt – das ist in aller Regel Ihre Kommune, wenn sie etwa einen Chatbot auf der Website betreibt.
  • Nutzer sind die Menschen, die mit dem System interagieren, Beschäftigte ebenso wie Bürgerinnen und Bürger.

Als Betreiber treffen die Kommune deutlich weniger Pflichten als den Anbieter – aber eben nicht keine. Welche das sind, hängt von der Risikoklasse ab.

Die vier Risikoklassen im Überblick

Minimales RisikoBegrenztes RisikoHohes RisikoUnannehmbares Risiko
Was gehört dazu?Die große Mehrheit aller KI-SystemeSysteme, bei denen Menschen wissen sollten, dass KI im Spiel istSysteme mit erheblichen möglichen Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder GrundrechteAnwendungen, die Grundwerte der EU verletzen
BeispieleSpam-Filter, Rechtschreibhilfe, EmpfehlungsalgorithmenChatbots im Service, KI-generierte InhalteBewertung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, biometrische Identifizierung, KreditwürdigkeitsprüfungSocial Scoring, verdeckte Manipulation, Ausnutzung von Schwächen
Was heißt das für Sie?Frei nutzbarTransparenzpflichtenUmfangreiche Pflichten: Konformität, Risikomanagement, Schulung, AufsichtNicht einsetzen – verboten
RechtsgrundlageArt. 69 u. a.Art. 50Art. 6 + Anhang IIIArt. 5

Das Entscheidende an dieser Tabelle: Sie ist eine Pyramide. Ganz unten, bei minimalem Risiko, liegt die überwiegende Mehrheit aller KI-Systeme, ganz oben, bei den Verboten, nur wenige extreme Anwendungen, die in einer Kommunalverwaltung ohnehin niemand plant.

Wo typische Kommunal-Anwendungen einzuordnen sind

Die abstrakten Klassen werden greifbar, wenn man die gängigen Verwaltungsanwendungen einsortiert:

Der Bürger-Chatbot und der KI-Telefonassistent fallen typischerweise in die Klasse „begrenztes Risiko". Die zentrale Pflicht daraus ist Transparenz: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren und nicht mit einem Menschen. In der Praxis ist das leicht erfüllt – der Chatbot stellt sich als digitaler Assistent vor, der Telefonassistent sagt es in der Begrüßung.

Der interne KI-Assistent – also das Werkzeug, mit dem Mitarbeitende Texte entwerfen oder zusammenfassen – bewegt sich in der Regel im Bereich minimalen bis begrenzten Risikos. Er unterstützt Menschen bei der Arbeit, trifft aber keine Entscheidungen über Menschen.

Vorsicht ist geboten, sobald KI Entscheidungen über Bürgerinnen und Bürger vorbereitet oder beeinflusst, die deren Rechte betreffen – etwa bei der Bewertung von Ansprüchen auf Leistungen. Solche Anwendungen können als Hochrisiko-Systeme gelten und lösen dann umfangreiche Pflichten aus. Für die Praxis heißt das nicht „verboten", sondern: vorher genau prüfen, dokumentieren und den Menschen die Entscheidung lassen. Genau deshalb gilt in gut aufgesetzten Verwaltungs-Projekten das Prinzip: KI liefert Entwürfe und Vorarbeit – entschieden wird von Menschen.

Nicht die Technologie entscheidet über die Pflichten, sondern ihr Einsatzzweck – je größer das Risiko für Menschen und ihre Rechte, desto strenger die Regeln.

Ihre konkreten Pflichten als Betreiber

Aus dem AI Act ergeben sich für Kommunen als Betreiber vor allem drei Pflichtenkreise:

  1. KI-Kompetenz aufbauen (Art. 4) – gilt bereits. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Organisationen, die KI einsetzen, sicherstellen, dass die Menschen, die damit arbeiten, „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" verfügen. Das bedeutet keine Informatik-Ausbildung, sondern ein Grundverständnis: Was kann das Werkzeug, wo irrt es, welche Regeln gelten bei uns? Eine kurze Schulung plus eine klare KI-Dienstanweisung decken diese Pflicht für die üblichen Anwendungen praxisgerecht ab.
  2. Transparenz sicherstellen (Art. 50). Bei Systemen mit begrenztem Risiko – also gerade bei Chatbot und Telefonassistent – muss für die Menschen erkennbar sein, dass sie es mit KI zu tun haben. Seriöse Anbieter liefern das ab Werk mit.
  3. Bei Hochrisiko-Systemen: erhöhte Sorgfalt (Art. 26). Wer ein Hochrisiko-System betreibt, muss unter anderem geschultes Personal, menschliche Aufsicht und die Nutzung gemäß Betriebsanleitung sicherstellen. Für die klassische Bürgerkommunikation ist das nicht einschlägig – relevant wird es erst bei Systemen, die auf Rechte und Ansprüche von Menschen durchgreifen.

Der Zeitplan in großen Schritten

Aug 2024Feb 2025Aug 2025Aug 2026 ff.
AI Act tritt in KraftVerbote gelten, Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4)Regeln für KI-BasismodelleWeitere Pflichten, insb. für Hochrisiko-Systeme, werden stufenweise wirksam

Hinweis: An einzelnen Fristen und Detailregelungen wird auf EU-Ebene weiter gearbeitet. Für verbindliche Aussagen zum jeweils aktuellen Stand gilt: den konkreten Anwendungsfall juristisch prüfen lassen.

Was Ihre Verwaltung jetzt tun sollte

Aus alledem ergibt sich ein überschaubares Vorgehen in vier Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind bei uns im Einsatz oder geplant – offiziell und inoffiziell?
  2. Grobe Einordnung: Jedes System einer Risikoklasse zuordnen. Faustregel: Unterstützt es nur bei Texten und Auskünften (unten in der Pyramide) – oder wirkt es auf Entscheidungen über Menschen (oben)?
  3. Transparenz und Kompetenz umsetzen: Kennzeichnung bei Chatbot & Co. prüfen, Basisschulung für alle Beschäftigten organisieren.
  4. Regeln festschreiben: Die Ergebnisse in einer KI-Dienstanweisung verankern – damit die Einordnung nicht Kopfwissen Einzelner bleibt.

Der EU AI Act ist damit für Kommunen weniger Hürde als Rückenwind: Er beendet die diffuse Unsicherheit („dürfen wir das?") und ersetzt sie durch ein klares System. Wer seine Anwendungen einmal sauber eingeordnet hat, kann mit ruhigem Gewissen loslegen – und sich der eigentlichen Aufgabe widmen: der Entlastung der eigenen Mitarbeitenden, wie sie unser Artikel zum Fachkräftemangel beschreibt.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (EU AI Act)

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Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema – kurz beantwortet.

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