Vergabearten für die KI-Beschaffung: Welches Verfahren wann passt

Offenes Verfahren, Verhandlungsvergabe, Direktauftrag: Das Vergaberecht kennt viele Verfahren, und welches gilt, hängt vor allem vom Auftragswert ab. Dieser Überblick sortiert die Vergabearten für KI-Projekte in der Kommune.

Tobias BitzenbauerTobias Bitzenbauer7 Min. Lesezeit
Illustration: Eine Mitarbeiterin steht an einer Verzweigung, von der vier Wege zu unterschiedlichen Verfahrensdokumenten führen; der grün markierte Weg steht für das passende Vergabeverfahren.

Wer eine KI-Lösung beschaffen will, steht vor einer Liste an Verfahrensnamen, die auf den ersten Blick verwirren. Die gute Nachricht: Man muss nicht alle im Detail kennen, um die richtige Wahl zu treffen. Entscheidend ist eine einzige Vorfrage, und danach wird die Liste kurz. Dieser Artikel sortiert die Vergabearten und ordnet sie für KI-Projekte ein. Er ersetzt keine vergaberechtliche Beratung, schafft aber Orientierung.

Zuerst den Auftragswert prüfen, dann das Verfahren

Bevor man über die Vergabeart nachdenkt, steht die Frage nach dem geschätzten Auftragswert. Er entscheidet, in welcher der beiden Welten man sich bewegt. Für kommunale Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt der EU-Schwellenwert 2026 und 2027 bei 216.000 Euro netto. Wie dieser Wert korrekt geschätzt wird, erklärt unser Artikel zur Ausschreibungspflicht. Aus der Antwort ergibt sich, welche Verfahren überhaupt zur Wahl stehen.

Auftragswert über dieGesamtlaufzeit schätzenOptionen und Verlängerungen mitrechnenSchwellenwert erreicht?216.000 Euro nettoNeinUnterhalb des SchwellenwertsDer häufigste Fall für eine Kommunemittlerer Wertkleiner WertVerhandlungsvergabemit oder ohne WettbewerbDirektauftragohne VergabeverfahrenJaEUOberhalb des SchwellenwertsEuropaweite BekanntmachungRegelwegviele AngeboteOffenes Verfahrenunbegrenzter BieterkreisNicht offenes Verfahrenmit TeilnahmewettbewerbGezeigt sind die für KI-Beschaffungen typischen Wege. Unterschwellig stehen zusätzlich Öffentliche und Beschränkte Ausschreibung offen;die Wertgrenzen für Direktauftrag und Verhandlungsvergabe legen die Bundesländer fest.
Der Entscheidungspfad zur Vergabeart: Der geschätzte Auftragswert verzweigt in zwei Welten – für eine einzelne Kommune endet der Weg meist im einfacheren nationalen Verfahren.

Fünf europäische Verfahren oberhalb des Schwellenwerts

Erreicht oder überschreitet der Auftrag den Schwellenwert, gilt europäisches Vergaberecht. Diese fünf Verfahren stehen zur Verfügung:

VerfahrenKurz erklärtWann sinnvoll
Offenes VerfahrenUnbegrenzt viele Unternehmen können ein Angebot abgebenFrei wählbarer Regelweg, besonders wenn die Leistung klar beschreibbar ist
Nicht offenes VerfahrenErst ein Teilnahmewettbewerb, dann geben ausgewählte Unternehmen Angebote abGleichrangig frei wählbar, praktisch bei einem großen Bewerberfeld
VerhandlungsverfahrenAuftraggeber verhandelt mit ausgewählten Unternehmen über die Angebote, in der Regel nach einem TeilnahmewettbewerbNur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei komplexen Lösungen
Wettbewerblicher DialogAuftraggeber entwickelt die Lösung im Dialog mit UnternehmenBei besonders komplexen Vorhaben ohne fertige Lösung am Markt
InnovationspartnerschaftEntwicklung und anschließender Kauf einer neuartigen Lösung in einem VerfahrenWenn die benötigte Lösung so noch nicht existiert

Für den öffentlichen Auftraggeber stehen das offene und das nicht offene Verfahren gleichrangig zur Wahl. Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft sind an Voraussetzungen gebunden und brauchen eine Begründung.

Die nationalen Verfahren unterhalb des Schwellenwerts

Liegt der Wert unter dem Schwellenwert, gilt nationales Vergaberecht, meist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder die jeweilige Landesregelung. Hier sind die Verfahren einfacher und schneller:

VerfahrenKurz erklärt
Öffentliche AusschreibungDas nationale Gegenstück zum offenen Verfahren, unbegrenzter Bieterkreis
Beschränkte AusschreibungNur ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
VerhandlungsvergabeAuftraggeber verhandelt mit einem oder mehreren Unternehmen, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
DirektauftragVergabe direkt an ein Unternehmen ohne Vergabeverfahren, nur bis zu einer bestimmten Wertgrenze

Der wichtige Punkt: Die Wertgrenzen, bis zu denen ein Direktauftrag oder eine Verhandlungsvergabe erlaubt sind, legen die Bundesländer selbst fest. Sie unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich gelegentlich. Ein Blick in die eigene Landesregelung ist deshalb Pflicht.

Man muss nicht alle Verfahren kennen. Man muss nur wissen, auf welcher Seite des Schwellenwerts man steht, und dann bleibt die Liste kurz.

Vier typische KI-Vorhaben und ihr passendes Verfahren

Aus der Systematik ergibt sich eine praktische Orientierung:

  • Einzelne KI-Lösung für eine Kommune, Wert unter dem Schwellenwert. Das ist der häufigste Fall. Hier kommen je nach Landesregelung eine Verhandlungsvergabe oder, bei kleineren Werten, ein Direktauftrag infrage. Das ist schnell und pragmatisch.

  • Größeres oder gebündeltes Vorhaben über dem Schwellenwert. Dann ist das offene oder nicht offene Verfahren der Regelweg.

  • Neuartige, so noch nicht am Markt verfügbare Lösung. Hier kann eine Innovationspartnerschaft passen, das ist aber die Ausnahme und aufwendig.

  • Mehrere Kommunen gemeinsam. Eine Rahmenvereinbarung oder eine interkommunale Beschaffung kann Aufwand und Kosten teilen. Die Werte werden dann über alle Beteiligten geschätzt.

In der Praxis landet die einzelne Kommune bei einer überschaubaren KI-Beschaffung also meistens in den einfacheren nationalen Verfahren. Die Angst vor dem monatelangen EU-Verfahren ist in vielen Fällen unbegründet.

Beispiel: Chatbot und Telefonassistent für 140.000 Euro

Nehmen wir eine mittelgroße Stadt, die einen Chatbot und einen Telefonassistenten einführen möchte. Der geschätzte Gesamtwert über vier Jahre liegt bei rund 140.000 Euro und damit unter dem Schwellenwert. Die europaweite Ausschreibung ist damit vom Tisch. Je nach Landesregelung kann die Stadt eine Verhandlungsvergabe wählen, bei der sie gezielt mehrere geeignete Anbieter anspricht, deren Lösungen vergleicht und über die Angebote verhandelt. Das ist deutlich schneller als ein förmliches EU-Verfahren und trotzdem transparent und wettbewerblich.

Anders sähe es aus, wenn sich mehrere Landkreise zusammentäten und gemeinsam eine größere Lösung beschafften. Dann würden die Werte über alle Beteiligten zusammengerechnet, der Schwellenwert wäre schnell erreicht, und das offene Verfahren würde zum Regelweg. Dieselbe Technik, ein anderer Wert, ein anderes Verfahren.

Vier Fehler bei der Wahl der Vergabeart

FehlerGegenmittel
Verfahren wählen, bevor der Auftragswert stehtImmer zuerst den Gesamtwert schätzen
Bundeseinheitliche Wertgrenzen annehmenLandesregelung für Direktauftrag und Verhandlungsvergabe prüfen
Verhandlungsverfahren ohne Begründung wählenVoraussetzungen prüfen, Wahl dokumentieren
Bündelung übersehenZusammengehörige Leistungen gemeinsam bewerten

Quellen

  • GWB, VgV und UVgO sowie die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 – Schwellenwerte 2026/2027

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Häufige Fragen

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